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Insolvenzprofil
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Am 19.01.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Infrateq Group Germany GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.03.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.05.2024 anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 03.06.2024 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Am 13.03.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
810 IN 63/24 I: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Infrateq Group Germany GmbH, Max-Planck-Straße 42, 50858 Köln (AG Frankfurt am Main, HRB 124085), vertr. d.: 1. Richard Robinson, (Geschäftsführer), 2. Gary Carscadden, (Geschäftsführer), 3. Paul Molloy, (Geschäftsführer), ist am 19.01.2024 um 12:13 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 63/24 I-1-9 In dem Insolvenzverfahren Infrateq Group Germany GmbH, Max-Planck-Straße 42, 50858 Köln (AG Frankfurt am Main, HRB 124085), vertr. d.: 1. Richard Robinson, (Geschäftsführer), 2. Gary Carscadden, (Geschäftsführer), 3. Paul Molloy, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 13.03.2024
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