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Am 18.12.2025 ist über das Vermögen der Initium GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Petra Heidenfelder zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 11.02.2026 um 10:36 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.05.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 25.05.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 1803/25 I-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Initium GmbH, Hugo-Junkers-Straße 10, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109391), vertr. d.: Cem Zeren, (Geschäftsführer), ist am 18.12.2025 um 12:52 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
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