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Insolvenzprofil
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Der Personen- und Objektschutz, das Betreiben eines Wach- und Sicherheitsdienstes, das Erbringen von Reinigungsleistungen, soweit eine Genehmigung hierzu nicht erforderlich ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I-Secure GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 05.01.2024 die Prüfung der bis zum 11.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegenstand der Prüfung sind Höhe, Grund und Rang der Forderungen. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 25.03.2024 schriftlich Widerspruch erheben. Unangefochtene Forderungen gelten als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird über die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse entschieden. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist der 06.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung und gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000,00 EUR geleistet wird. Für den Insolvenzverwalter sind Vergütung und Auslagen festgesetzt, wobei aus der maßgeblichen Masse von 4.468,26 EUR eine Vergütung nach den Regelsätzen berechnet wird. Rechtsmittel gegen die Festsetzungsentscheidung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
810 IN 301/22 I-1-6 - In dem Insolvenzverfahren I-Secure GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114445), vertreten durch: Zabihu-Allah Nur, Palleskestraße 39, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 11.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.03.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.01.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 301/22 I-1-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I-Secure GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114445) wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 06.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
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