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Am 23.02.2026 um 16:02 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jobstep GmbH, Frankfurt am Main, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Reich von der BSV Rechtsanwälte bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 1042/25 J-77 verbunden, wobei das aktuelle Verfahren 810 IN 132/25 J-77- führt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.05.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 18.05.2026 schriftlich beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 132/25 J-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jobstep GmbH, Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136528), vertr. d.: Denis Selmanovic, Sumpfstraße 26, 6312 Steinhausen, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist am 30.05.2025 um 14:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Reich, BSV Rechtsanwälte, Schwarzburgstraße 10, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 973 0, Fax: 069/ 87 00 973 10, E-Mail: frankfurt@bsv-legal.com bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
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