Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Erbringung von Dientsleistungen in den Bereichen Wohnungssanierung, Baumanagement, Errichtung von Schwach- und Starkstromanlagen, Baufertigteileinbauten, Fliesen- und Bodenverlegearbeiten, Trockenbau, Tapezierarbeiten, Raumausstattung, Hausmeisterservice, Boardinghaus Komplettservice, Hausverwaltung, Gebäudereinigung, Unterstützung im Rahmen laufender Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lieferservice bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht, Vermarktung und Verkauf von Immobilien, An- und Verkauf von Möbeln, Elektrogeräten und Werkzeugen sowie die Vermittlung von Handwerksaufträgen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JS Weris GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 05.03.2026 die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet, und dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Es wurden Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von 1.045.810,04 EUR festgestellt. Zur Verteilung stehen insgesamt 169.539,61 EUR abzüglich noch zu begleichender Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Gläubiger können bis zum 04.05.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Der Schlussbericht sowie das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
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810 IN 707/21 W-6-1 In dem Insolvenzverfahren JS Weris GmbH, Westerbachstraße 183, 65936 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116939), vertreten durch: 1. Julian Sebastian Weris, Weberstraße 22, 60318 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), vertreten durch: 1.1. Sandra Sophie Weris, Goetheallee 13, 14612 Falkensee, (Geschäftsführerin), findet mit Genehmigung des Gerichtes die Schlussverteilung statt. Der Schlussbericht sowie das Schlussverzeichnis wurden auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Insolvenzgerichtes , Frankfurt am Main, Az: - 810 IN 707/21 W-6-4 - niedergelegt. Es wurden Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 1.045.810,04 festgestellt. Zur Verteilung stehen insgesamt € 169.539,61 abzgl. noch zu begleichender Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Damit wird eine noch zu ermittelnde Quote erreicht. Auf die Fristen der §§ 189, 194 InsO wird verwiesen Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 05.03.2026
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