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Insolvenzprofil
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Holz- und Bautenschutz, Montage von Fertigteilen, Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau
Am 09.02.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JT Bau GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Jusuf Tufic, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 II InsO durchgeführt. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nermin Sahin bestellt. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1171/23 J verbunden, wobei das aktuelle Verfahren führt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 06.05.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 20.05.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Später wird angeordnet, die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 18.05.2026 Widerspruch erhoben werden. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
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810 IN 776/23 J-1-5 In dem Insolvenzverfahren JT Bau GmbH, Mendelssohnstraße 51, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127992), vertreten durch: Jusuf Tufic, Eschersheimer Landstraße 185, 60320 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.02.2026
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