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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JT Transport GmbH ist am 24.05.2024 um 14:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 05.08.2024. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 19.08.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Am 28.01.2026 ist die Prüfung der bis zum 16.02.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Widersprüche gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen können bis zum 02.03.2026 erhoben werden. Die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen beträgt EUR 998.384,77. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 43.289,77. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Dem Insolvenzverwalter ist für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt worden. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis zum 11.05.2026 bei dem Insolvenzgericht erhoben werden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist auf netto EUR 24.862,68 erhöht worden.
Originalbekanntmachung
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810 IN 291/24 J-17-9 In dem Insolvenzverfahren JT Transport GmbH, Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 121955), vertreten durch: Marin Nica, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.02.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JT Transport GmbH, Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn, Geschäfts-Nr.: 810 IN 291/24 J, teile ich zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mit, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen EUR 998.384,77 beträgt. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 43.289,77. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie die Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen. Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.02.2026
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