Schlussverteilung Hamburg HRB 107022

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Insolvenzprofil

Just Energy Germany GmbH

Verfahrensfortschritt

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
c/o GGV Partnerschaft mbB, WestendGate, Hamburger Allee 2-4, 60486 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 107022
EUID
DEM1201.HRB107022

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 67/21
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Benjamin David Seidman

Gegenstand des Unternehmens

Beratung auf dem Sektor der Energieversorgung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Zusatzleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Just Energy Germany GmbH ist eröffnet. Am 04.11.2021 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit erstattet, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Nach Verwertung des Vermögens wurde die Einstellung des Verfahrens beschlossen. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 29.01.2026 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen sowie zu nachträglich angemeldeten Forderungen Stellung zu nehmen. Gegen die Vergütungsfestsetzung des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters sind Rechtsbehelfe möglich. Nunmehr soll die Schlussverteilung stattfinden. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen betragen 440.562,97 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 13.507,99 EUR, wovon noch Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen sind.

Originalbekanntmachung

23.07.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 67/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107022 eingetragenen Just Energy Germany GmbH, ehemals Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin David Seidman, sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerich...

Originalbekanntmachung

19.12.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 67/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107022 eingetragenen Just Energy Germany GmbH, ehemals Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin David Seidman, sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden. 67c IN 67/21 Amtsgericht Hamburg, 02.12.2025

Originalbekanntmachung

19.12.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 67/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107022 eingetragenen Just Energy Germany GmbH, ehemals Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin David Seidman, sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofo...

Originalbekanntmachung

19.12.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 67/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107022 eingetragenen Just Energy Germany GmbH, ehemals Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin David Seidman, ist am 04.11.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 29.01.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO); - zur Schlussrechnung des Verwalters; - zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer...

Originalbekanntmachung

06.01.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 67/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107022 eingetragenen Just Energy Germany GmbH, ehemals Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Benjamin David Seidman, soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 440.562,97 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 13.507,99 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. 67c IN 67/21 Amtsgericht Hamburg, 06.01.2026

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