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Im Verfahren über das Vermögen der K & G Gastronomie GmbH ist am 21.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf bestellt worden.
Originalbekanntmachung
810 IN 693/26 K-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K & G Gastronomie GmbH, Breitwiese 1a, 63584 Gründau (AG Frankfurt am Main, HRB 136783), vertr. d.: Rassul Groening, (Liquidator), ist am 21.05.2026 um 16:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.05.2026
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