Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 133207

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

KeramikArt & Genuss GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schweizer Straße 72, 60596 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 133207
EUID
DEM1201.HRB133207

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1586/25 K-11-6
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker
Adresse
Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 71 67 99 80
E-Mail
info@becker-krueger.de
Fax
069/ 71 67 99 88 8
Website
www.becker-krueger.de

Gegenstand des Unternehmens

Einzelhandel mit Wohnaccesoires, Schmuck und Wolle, Keramikwerkstatt und Rohkeramik zur Bemalung, Art-Night und Kursveranstaltung, Handarbeitskurse mit Alkoholausschank und Bewirtung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KeramikArt & Genuss GmbH ist am 30.01.2026 um 09:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 93/26 (Fremdantrag) verbunden. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 04.03.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Weiterhin sind Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich mitzuteilen. Vor dem Insolvenzgericht findet am 15.04.2026 um 10:00 Uhr eine Gläubigerversammlung statt, in der unter anderem ein anderer Insolvenzverwalter und ein Gläubigerausschuss gewählt werden sollen sowie Entscheidungen über die Fortführung des Unternehmens und die Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen getroffen werden. Zudem ist die Prüfung der angemeldeten Forderungen vorgesehen. Für die vorläufige Insolvenzverwalterin sind Vergütung, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt worden, wobei die Bemessungsgrundlage bei EUR 44.459,99 liegt.

Originalbekanntmachung

02.02.2026

810 IN 1586/25 K-12-: In dem Insolvenzverfahren KeramikArt & Genuss GmbH, Schweizer Straße 72, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133207), vertreten durch: Birgit Albert-Kisters, (Geschäftsführerin), wurde am 30.01.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflicht...

Originalbekanntmachung

07.02.2026

810 IN 1586/25 K-11-6 - Am 30.01.2026 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren KeramikArt & Genuss GmbH, Schweizer Straße 72, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133207)eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 04.03.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden. b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO). Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht findet am Mittwo...

Originalbekanntmachung

21.04.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 17.04.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 1586/25 K-11-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren KeramikArt & Genuss GmbH Schweizer Straße 72 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 133207), werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR xxx Auslagenpauschale: EUR xxx Umsatzsteuer: EUR xxx Summe: EUR xxx Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 44.459,99 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung...

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