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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
KFZ-Meisterbetrieb und der An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art und von Ersatzteilen, Schlüsseldienst, Unfallinstandsetzung und Lackierung.
Am 23.04.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der KFZ-Meisterbetrieb Reischl UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 30.09.2024 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 543/24 K verbunden, wobei das Verfahren 810 IN 153/24 K führt. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen.
Originalbekanntmachung
810 IN 153/24 K: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KFZ-Meisterbetrieb Reischl UG (haftungsbeschränkt), Kalbacher Hauptstraße 34, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117959), vertr. d.: Silke Reischl, (Geschäftsführerin), ist am 23.04.2024 um 12:32 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.04.2024
Originalbekanntmachung
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