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Insolvenzprofil
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Am 07.01.2026 um 10:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KIANO UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger bestellt worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 1333/25 K-33- verbunden, wobei das Verfahren 810 IN 654/25 K-33- führt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 16.03.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 30.03.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 654/25 K-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kiano UG (haftungsbeschränkt), Habelstraße 12, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130628), vertr. d.: Ergün Umur, (Geschäftsführer), ist am 03.09.2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.09.2025
Originalbekanntmachung
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