Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 115533

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Knärzje GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gwinnerstraße 36, 60388 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 115533
EUID
DEM1201.HRB115533

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 98/25 K-4-5
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Daniel Felix Anthes

Gegenstand des Unternehmens

ist Entwicklung, Herstellung und Vermarktung nachhaltiger Lebensmittel, vor allem Getränke (insbesondere Bier), sowie begleitender Dienstleistungen und Produkte, die Bildungsarbeit und Beratung zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung, als auch die Organisation und Ausrichtung von Veranstaltungen in diesem Zusammenhang.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knärzje GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 23.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 06.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

16.01.2026

810 IN 98/25 K-4-5 In dem Insolvenzverfahren Knärzje GmbH, Gwinnerstraße 36, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115533), vertreten durch: Daniel Felix Anthes, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 23.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 15.01.2026

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