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Insolvenzprofil
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Zweck des Bildungswerkes ist es entsprechend dem Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland allen bildungsfähigen und bildungswilligen Menschen - ohne Unterschied der Nationalität, des Bekenntnisses, des Standes oder des Alters - eine ihren Anlagen entsprechende Bildung und deren Vertiefung zu ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt die Gesellschaft Personen selbstlos im Sinne der Abgabenordnung. Der Zweck soll erreicht werden durch Bildungsmaßnahmen jeglicher Art; insbesondere durch die Errichtung und das Betreiben von Einrichtungen, die - der Erwachsenen- und Familienbildung - der beruflichen Aus- und Fortbildung - der Allgemeinbildung, insbesondere - der politischen, gesellschaftlichen, religiösen und musisch-kulturellen Bildung dienen (§ 52 II Nr. 7 AO)
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Kolping Bildungswerk Frankfurt gGmbH ist am 22.07.2024 um 16:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing bestellt worden.
Originalbekanntmachung
810 IN 933/24 K: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kolping Bildungswerk Frankfurt gGmbH, Lange Straße 57, 60311 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 102981), vertr. d.: 1. Frank Jelitto (Geschäftsführer), 2. Sebastian Sellinat (Geschäftsführer), ist am 22.07.2024 um 16:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.07.2024
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