Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 132997

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Insolvenzprofil

KONE ONE GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lindleystraße 8A, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 132997
EUID
DEM1201.HRB132997

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1479/25 K-82-
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing

Gegenstand des Unternehmens

Unternehmensberatung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KONE ONE GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Kevin Adama Kone, ist am 23.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen, da zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Dies ergibt sich aus einem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing vom 24.02.2026. Der Antragsteller war das Land Hessen, vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main. Es wird die Eintragung der KONE ONE GmbH in das Schuldnerverzeichnis angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.

Originalbekanntmachung

24.03.2026

810 IN 1479/25 K-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des KONE ONE GmbH, Lindleystraße 8A, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132997), vertr. d.: Kevin Adama Kone, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.03.2026

Originalbekanntmachung

24.03.2026

- 810 IN 1479/25 K-82- B e s c h l u s s In dem Insolvenzantragsverfahren Land Hessen, vertr.d.d. Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main, - Antragsteller - g e g e n KONE ONE GmbH, Lindleystraße 8A, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132997), vertreten durch: Kevin Adama Kone, (Geschäftsführer), - Antragsgegner - wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n . Es wird die Eintragung des Antragsgegners in das Schuldnerverzeichnis angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt. G r ü n d e : Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Kar...

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