Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
sind nationale / internationale Transporte bis 3,5 und über 3,5 Tonnen. Betrieb von Lager- und Umschlagsflächen sowie wie logistische Mehrwertdienstleistungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LASTMILE Hero´s GmbH ist am 22.04.2024 um 13:25 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.07.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen sind bis zum 15.07.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und rechtzeitig angemeldete Forderungen als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen angeordnet. Für bis zum 02.12.2024 nachgemeldete Forderungen endete die Widerspruchsfrist am 16.12.2024. Für bis zum 13.04.2026 nachgemeldete Forderungen endet die Widerspruchsfrist am 27.04.2026. Das Verfahren 810 IN 956/23 L führt das mit dem Verfahren 810 IN 1297/23 L verbundene Verfahren.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 956/23 L-17-9 - In dem Insolvenzverfahren LASTMILE Hero´s GmbH, Frankfurter Straße 142, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 119246) wird die Prüfung der bis zum 02.12.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.12.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 30.07.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 956/23 L-17-9 In dem Insolvenzverfahren LASTMILE Hero´s GmbH, Frankfurter Straße 142, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 119246), vertreten durch: Roland Moed, Berlin, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 10.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
810 IN 956/23 L-17-9 In dem Insolvenzverfahren LASTMILE Hero´s GmbH, Frankfurter Straße 142, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 119246), vertreten durch: Roland Moed, Berlin, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.01.2026
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