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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Die Führung eines Gastronomiebetriebes im Rahmen eines Franchisevertrages.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LFC Louisiana Frankfurt City GmbH ist am 03.04.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin begonnen worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt worden. Am 05.06.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist zur Insolvenzverwalterin im eröffneten Verfahren bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 02.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 16.09.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Für die vorläufige Insolvenzverwalterin ist eine Vergütung auf Basis einer Bemessungsgrundlage von EUR 20.405,37 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
810 IN 270/24 L: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LFC Louisiana Frankfurt City GmbH, Klein-Karbener-Straße 10, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 51719), vertr. d.: Michael Lehrian, (Geschäftsführer), ist am 03.04.2024 um 14:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 47 60, Fax: 069/ 68 97 47 62 0, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de, Internet: www.schneidergeiwitz.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
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