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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt) ist mit Beschluss vom 12.02.2026 aufgehoben worden, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war im Verfahren ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dessen Vergütung sowie Auslagen festgesetzt worden. Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgte durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 27.03.2024. Die Bemessungsgrundlage für die Vergütungsrechnung belief sich auf EUR 112.421,48. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt einen Bruchteil von 1/4 der Vergütung des endgültigen Verwalters sowie die gesetzlich vorgesehene Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Das Verfahren ist nunmehr beendet.
Originalbekanntmachung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, 810 IN 601/23 L-5-8) soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar ist derzeit eine Insolvenzmasse in Höhe von 97.802,69 € abzüglich anfallender Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind 119.140,00 € nicht nachrangige Insolvenzforderungen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -, Klingerstraße 20, 60256 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus; 21. Juli 2025, Amtsgericht - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main
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