Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 110227

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Insolvenzprofil

Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

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2 Erfasst

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 110227
EUID
DEM1201.HRB110227

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 601/23 L-5-8
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Marlene Lal

Gegenstand des Unternehmens

Handel, Vertrieb, Vermittlung von Telekommunikations- und Multimediaprodukten. Provisionsarbeiten aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt) ist mit Beschluss vom 12.02.2026 aufgehoben worden, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war im Verfahren ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dessen Vergütung sowie Auslagen festgesetzt worden. Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgte durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 27.03.2024. Die Bemessungsgrundlage für die Vergütungsrechnung belief sich auf EUR 112.421,48. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt einen Bruchteil von 1/4 der Vergütung des endgültigen Verwalters sowie die gesetzlich vorgesehene Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Das Verfahren ist nunmehr beendet.

Originalbekanntmachung

30.03.2024

810 IN 601/23 L-12-8 In dem Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227), vertreten durch: Marlene Lal, (Geschäftsführerin), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 112.421,48 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Ents...

Originalbekanntmachung

21.07.2025

Amtsgericht Frankfurt am Main 15.07.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 601/23 L-5-8 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227), vertreten durch: Marlene Lal, Dreieich, (Geschäftsführerin), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR x Auslagen EUR x Umsatzsteuer EUR x Summe EUR x Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen. Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 112.712,29 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR x netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung...

Originalbekanntmachung

21.07.2025

810 IN 601/23 L-5-8 In dem Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227), vertreten durch: Marlene Lal, Dreieich, (Geschäftsführerin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 15.09.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochte...

Originalbekanntmachung

22.07.2025

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, 810 IN 601/23 L-5-8) soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar ist derzeit eine Insolvenzmasse in Höhe von 97.802,69 € abzüglich anfallender Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind 119.140,00 € nicht nachrangige Insolvenzforderungen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -, Klingerstraße 20, 60256 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus; 21. Juli 2025, Amtsgericht - Insolvenzgericht - Frankfurt am Main

Originalbekanntmachung

14.03.2026

810 IN 601/23 L-5-8 Das Insolvenzverfahren Lions Promotion UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110227), vertreten durch: Marlene Lal, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch E...

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