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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Veranstaltung und Vermittlung von Reisen jeder Art, insbesondere auch in außereuropäische Länder und die Beschaffung von Bus-, Bahn-, und Flugkarten sowie Auskunftserteilung über diese Reisedienstleistung und die Durchführung aller mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Beteiligung an Gesellschaften mit einem gleichen oder ähnlichen Zweck sowie das Betreiben von Hotel- und Freizeitanlagen und das Veranstalten von Events.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMD Reisen GmbH i.L. ist eröffnet. Der Liquidator Murad Younes Ben Tanfous hat die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 1207/20 L-16-1 In dem Insolvenzverfahren LMD Reisen GmbH i.L., Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100047), vertreten durch: Murad Younes Ben Tanfous (Liquidator), wird die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.04.2026
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