Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 119475

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Loni Logistics GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 119475
EUID
DEM1201.HRB119475

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 459/24 L-3-7
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführerin Blerina Idrizi
Adresse
Offenbach am Main

Gegenstand des Unternehmens

Übernahme von Transportdienstleistungen im Nah- und Fernverkehr, Sonderfahrten europaweit, der Transport von gefährlichen Gütern sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden logistischen Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Loni Logistics GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat angeordnet, dass die Prüfung der bis zum 26.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO erfolgt. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht einlegen. Die Anmeldeunterlagen sowie eingegangene Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht aus. Wird innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.

Originalbekanntmachung

23.03.2026

810 IN 459/24 L-3-7 In dem Insolvenzverfahren Loni Logistics GmbH, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119475), vertreten durch: Blerina Idrizi, Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 26.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.03.2026

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