Schlussverteilung Hessen HRB 110711

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Insolvenzprofil

Lotz Cutting GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bosch-Straße 3, 65719 Hofheim am Taunus
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 110711
EUID
DEM1201.HRB110711

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1119/21 L-11-9
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Insolvenzverwalterin

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, der Vertrieb und die Wartung von Anlagen und Maschinen im Bereich Sondermaschinenbau und Autogentechnik für das Brennschneiden, die Schneidbartentfernung und das Flämmen in der Stahlindustrie im In- und Ausland sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäftshandlungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotz Cutting GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 2.228.870,34 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand in Höhe von EUR 106.783,82 ist vorhanden, wovon noch Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin abzusetzen sind. Die Schlussverteilung soll vorgenommen werden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsicht niedergelegt. Ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist der 13.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen. Nachträglich angemeldete Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft; Widerspruchsfristen sind abgelaufen.

Originalbekanntmachung

22.03.2024

810 IN 1119/21 L-11-9 - In dem Insolvenzverfahren Lotz Cutting GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 110711), vertreten durch: Mattias Lotz, Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 03.06.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.03.2024

Originalbekanntmachung

08.07.2024

810 IN 1119/21 L-11-9 - In dem Insolvenzverfahren Lotz Cutting GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 110711), vertreten durch: Mattias Lotz, Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 23.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.10.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 01.07.2024

Originalbekanntmachung

12.05.2026

810 IN 1119/21 L-11-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotz Cutting GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 110711), vertr. d.: Mattias Lotz, Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Zustellungsauslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 188.017,84 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich xxx geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 5 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit ...

Originalbekanntmachung

12.05.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotz Cutting GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 65719 Hofheim, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 2.228.870,34 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 106.783,82 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen. Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.05.2026

Originalbekanntmachung

12.05.2026

810 IN 1119/21 L-11-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotz Cutting GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 110711), vertr. d.: Mattias Lotz, Königstein im Taunus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis. Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.05.2026

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