Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 110672

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Lotz Industries Holding GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bosch-Straße 3, 65719 Hofheim am Taunus
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 110672
EUID
DEM1201.HRB110672

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1273/21 L-16-7
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Insolvenzverwalterin

Gegenstand des Unternehmens

- Unternehmensberatung und der Handel mit Maschinen, Geräten und Anlagen aller Art im In- und Ausland sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäftshandlungen - weiterhin im Rahmen der Funktion einer geschäftsleitenden Holding die Gründung und der Erwerb sowie die Beteiligung an Unternehmen, die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen hieran, die Führung und Entwicklung des Konzerns und die Konzernunternehmen, die Erbringung zentraler Dienstleistungen innerhalb des Konzerns sowie die Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen, die Errichtung von Niederlassungen sowie der Abschluss von Unternehmensverträgen. Die Gesellschaft kann Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit den Unternehmen abschließen, deren Anteile sie direkt oder indirekt hält.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotz Industries Holding GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin ist bestellt. Im Verfahren wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen angeordnet. Für Forderungen, die bis zum 16.09.2024 angemeldet wurden, endete die Widerspruchsfrist am 30.09.2024. Für Forderungen, die bis zum 02.02.2026 nachträglich angemeldet wurden, endete die Widerspruchsfrist am 16.02.2026. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist festgesetzt worden. Es ist beschlossen worden, dass der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung der 20.04.2026 ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.000,00 EUR geleistet wird. Die maßgebliche Masse beträgt 29.660,63 EUR.

Originalbekanntmachung

10.07.2024

810 IN 1273/21 L-16-7 - In dem Insolvenzverfahren Lotz Industries Holding GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 110672), vertreten durch: Mattias Lotz, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.07.2024

Originalbekanntmachung

09.08.2025

810 IN 1273/21 L-16-7 In dem Insolvenzverfahren Lotz Industries Holding GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 110672), vertreten durch: Mattias Lotz, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 26.908,90 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Ent...

Originalbekanntmachung

20.12.2025

810 IN 1273/21 L-16-7 In dem Insolvenzverfahren Lotz Industries Holding GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 110672), vertreten durch: Mattias Lotz, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 02.02.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.02.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.12.2025

Originalbekanntmachung

26.02.2026

810 IN 1273/21 L-16-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotz Industries Holding GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 110672), vertr. d.: Mattias Lotz (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 20.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.02.2026

Originalbekanntmachung

26.02.2026

810 IN 1273/21 L-16-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lotz Industries Holding GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 110672), vertr. d.: Mattias Lotz (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 29.660,63 errechnet sich die Regelvergütung von EUR XXX, abzgl. des antragsgemäß festzusetzenden Abschlags aufgrund der vorläufigen Verwaltung in Höhe von EUR XXX, auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidu...

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