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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Am 16.02.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der LUDWIGS Dienstleistungsgesellschaft mbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Florian Bandrack zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 14.05.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das weitere Verfahren 810 IN 187/24 L ist mit diesem Verfahren verbunden, wobei 810 IN 34/24 L führt. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, Forderungen bis zum 05.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 19.08.2024 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Verschiedene Entscheidungen, wie die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder eines Gläubigerausschusses, stehen an.
Originalbekanntmachung
810 IN 34/24 L: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LUDWIGS Dienstleistungsgesellschaft mbH, Rendeler Straße 38, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122432), vertr. d.: Korab Humolli, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2024 um 11:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 60 02 0, Fax: 069/ 36 60 02 16 0, E-Mail: InsOFFM@bakertilly.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.02.2024
Originalbekanntmachung
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