Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Erbringung von Trockenbau-, Innenputz- und Malerarbeiten
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lukso GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist bestellt und seine Vergütung wurde festgesetzt. Im schriftlichen Verfahren wird die Prüfung der bis zum 07.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 20.04.2026 Widerspruch erhoben werden. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung für das eröffnete Verfahren beantragt und erhalten, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 20% aufgrund der Obstruktivität des Geschäftsführers und des Schwierigkeitsgrads gerechtfertigt wurde. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Dem Insolvenzverwalter wurde für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt. Die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen beträgt EUR 18.404,16. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 11.885,03. Von den Gläubigern können bis zum 22.06.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben werden.
Originalbekanntmachung
810 IN 371/23 L-17-8 In dem Insolvenzverfahren Lukso GmbH, Bockenheimer Anlage 35C, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127576), vertreten durch: Eugen Ambur, Bockenheimer Anlage 35 c, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 07.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lukso GmbH, Bockenheimer Anlage 35C, 60322 Frankfurt, Geschäfts-Nr.: 810 IN 371/23 L, teile ich zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mit, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen EUR 18.404,16 beträgt. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 11.885,03. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie die Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen. Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.03.2026
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.