Schlussverteilung Hessen HRB 127576

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Insolvenzprofil

Lukso GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
c/o Eugen Ambur, Bockenheimer Anlage 35 C, 60322 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 127576
EUID
DEM1201.HRB127576

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 371/23 L-17-8
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Eugen Ambur
Adresse
Bockenheimer Anlage 35 c, 60322 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Trockenbau-, Innenputz- und Malerarbeiten

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lukso GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist bestellt und seine Vergütung wurde festgesetzt. Im schriftlichen Verfahren wird die Prüfung der bis zum 07.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 20.04.2026 Widerspruch erhoben werden. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung für das eröffnete Verfahren beantragt und erhalten, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 20% aufgrund der Obstruktivität des Geschäftsführers und des Schwierigkeitsgrads gerechtfertigt wurde. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Dem Insolvenzverwalter wurde für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt. Die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen beträgt EUR 18.404,16. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 11.885,03. Von den Gläubigern können bis zum 22.06.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben werden.

Originalbekanntmachung

09.03.2026

810 IN 371/23 L-17-8 In dem Insolvenzverfahren Lukso GmbH, Bockenheimer Anlage 35C, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127576), vertreten durch: Eugen Ambur, Bockenheimer Anlage 35 c, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 07.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026

Originalbekanntmachung

28.04.2026

810 IN 371/23 L-17-8 In dem Insolvenzverfahren Lukso GmbH, Bockenheimer Anlage 35C, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127576), vertreten durch: Eugen Ambur (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 14.500,00 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen ...

Originalbekanntmachung

28.04.2026

810 IN 371/23 L-17-8: In dem Insolvenzverfahren Lukso GmbH, Bockenheimer Anlage 35C, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127576), vertr. d.: Eugen Ambur, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 16.153,00 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der Obstruktivität des Geschäftsführers geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 20% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt. Trotz mehrfacher schriftlicher und mündlicher Aufforderungen wurden keine geordneten Geschäftsunterlagen vorgelegt, auch existierte kein Geschäftskonto der Schuldnerin. Die Informationsgewinnung musste von Anfang an im Wesentlichen ü...

Originalbekanntmachung

28.04.2026

810 IN 371/23 L-17-8 In dem Insolvenzverfahren Lukso GmbH, Bockenheimer Anlage 35C, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 127576), vertreten durch: Eugen Ambur, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 22.06.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfri...

Originalbekanntmachung

28.04.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lukso GmbH, Bockenheimer Anlage 35C, 60322 Frankfurt, Geschäfts-Nr.: 810 IN 371/23 L, teile ich zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mit, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen EUR 18.404,16 beträgt. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 11.885,03. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie die Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen. Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.03.2026

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