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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die Unternehmensberatung, Personaldienstleistung, der Handel mit Medizintechnik, Kraftfahrzeugteilen, Solarprodukten, Holz, Spielzeug, Textilien, Geschenkartikeln, Handys und Handyzubehör, Bergbaugeräten, Industriemaschinen und Produkten aus dem Bereich der Umwelttechnik, Produkten aus dem Bereich der Lebensmittel und Gesundheitsmittel; Restaurant- und Imbissverwaltung; Dienstleistung im Rahmen des Kulturaustausches zwischen China und Deutschland, die Organisation und Durchführung von Reisen, Werbung und Mediengestaltung, Organisation von Messen und Ausstellungen, Spedition sowie Transport und Verzollungsservice.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 07.05.2025 einen Beschluss im Insolvenzverfahren der MAG Maurus GmbH erlassen. Gegenstand des Beschlusses ist die Festsetzung der Vergütung, der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer für den vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale sowie die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV. Über den weiteren Verfahrensverlauf, wie etwa die Eröffnung des Hauptverfahrens oder die Bestellung eines endgültigen Verwalters, enthält der Text keine weiteren Angaben. Rechtsmittelbelehrungen bezüglich der sofortigen Beschwerde oder der befristeten Erinnerung sind enthalten.
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