Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 124518

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Insolvenzprofil

MAG Maurus GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eschborner Landstraße 28, 60489 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 124518
EUID
DEM1201.HRB124518

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1430/24 M-17-6
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Unternehmensberatung, Personaldienstleistung, der Handel mit Medizintechnik, Kraftfahrzeugteilen, Solarprodukten, Holz, Spielzeug, Textilien, Geschenkartikeln, Handys und Handyzubehör, Bergbaugeräten, Industriemaschinen und Produkten aus dem Bereich der Umwelttechnik, Produkten aus dem Bereich der Lebensmittel und Gesundheitsmittel; Restaurant- und Imbissverwaltung; Dienstleistung im Rahmen des Kulturaustausches zwischen China und Deutschland, die Organisation und Durchführung von Reisen, Werbung und Mediengestaltung, Organisation von Messen und Ausstellungen, Spedition sowie Transport und Verzollungsservice.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 07.05.2025 einen Beschluss im Insolvenzverfahren der MAG Maurus GmbH erlassen. Gegenstand des Beschlusses ist die Festsetzung der Vergütung, der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer für den vorläufigen Insolvenzverwalter. Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale sowie die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV. Über den weiteren Verfahrensverlauf, wie etwa die Eröffnung des Hauptverfahrens oder die Bestellung eines endgültigen Verwalters, enthält der Text keine weiteren Angaben. Rechtsmittelbelehrungen bezüglich der sofortigen Beschwerde oder der befristeten Erinnerung sind enthalten.

Originalbekanntmachung

07.05.2025

Amtsgericht Frankfurt am Main 07.05.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 1430/24 M-17-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren MAG Maurus GmbH Eschborner Landstraße 28 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124518), werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR Auslagenpauschale: EUR Umsatzsteuer: EUR Summe: EUR Gründe: Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen ...

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