Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
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- Organisation und Veranstaltung von Konzerten und audiovisuellen Darbietungen, - Musikaufnahmen in Tonstudios, - Produktion und Vertrieb von bespielten CDs und sonstigen Datenträgern, - Produktion und Online-Vertrieb von herunterladbaren Musikdaten im MP3-Format oder anderen Formaten, -Komposition von Musik und Zusammenstellung audiovisueller Darbietungen, -Management von Künstlern.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magnum Momentum UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Im ersten Schritt wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 27.04.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters erhoben werden. Die Verfahrenseinstellung sollte unterbleiben, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 100,00 EUR geleistet wird. In der zweiten, späteren Bekanntmachung vom 29.04.2026 wird die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 InsO beschlossen. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
810 IN 1140/22 M-11-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Magnum Momentum UG (haftungsbeschränkt), c/o Sesch GmbH WPG, Rahmannstraße 11, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 95678), vertr. d.: Evgenia Fölsche, Martin-Reck-Straße 5, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 27.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 100,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
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