Forderungsanmeldung Hessen HRB 130826

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

MAINBAU CONCEPT GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
StrahlenbergerWeg 26b, 60599 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 130826
EUID
DEM1201.HRB130826

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1807/25 M-15-8
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg
Adresse
Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 52 01 76
E-Mail
kanzlei@ra-sirrenberg.de
Fax
069/ 52 01 51

Gegenstand des Unternehmens

Die Durchführung von Arbeiten im Bereich schlüsselfertiges Bauen, insbesondere von Rohbauarbeiten, Maurer- und Betonarbeiten, Stahlbauarbeiten, Montagearbeiten, das Anlegen und Gestalten von Außenanlagen samt der zugehörigen konzeptionellen Beratung und Organisation, die Vergabe von Bauleistungen, sowie alles, was der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich und förderlich ist.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 30.03.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAINBAU CONCEPT GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Zlatko Capljak und Dusan Perencevic, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 29.06.2026 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen.

Originalbekanntmachung

31.03.2026

810 IN 1807/25 M-12-: In dem Insolvenzverfahren MAINBAU CONCEPT GmbH, Strahlenberger Weg 26b, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130826), vertreten durch: 1. Zlatko Capljak, 63454 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Dusan Perencevic, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), wurde am 30.03.2026 um 13:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der no...

Originalbekanntmachung

31.03.2026

810 IN 1807/25 M-15-8 Am 30.03.2026 um 13:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren MAINBAU CONCEPT GmbH, Strahlenberger Weg 26b, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130826), vertreten durch: 1. Zlatko Capljak, 63454 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Dusan Perencevic, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 15.06.2026 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 29.06.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme ...

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