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Insolvenzprofil
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Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der MaKant Europe GmbH & Co. KG, die den Handel mit Konsumgütern aller Art zum Gegenstand hat.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaKant Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, ist im Antragsverfahren durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16.02.2026 mangels einer die Kosten deckenden Masse abgewiesen worden. Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Ermittlungen und ein Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Markus Walter vom 22.01.2026 haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, jedoch keine Masse vorhanden ist. Es ist die Eintragung der Antragstellerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet worden gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Gegenstandswert wurde auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
810 IN 1319/25 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MaKant Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schlitzer Straße 8, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 78942), vertr. d.: 1. Gregor Kantoch, (Geschäftsführer), 2. Martin Makolski, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
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