Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 120282

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Insolvenzprofil

Marina Residence GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wellengasse 1a, 60599 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 120282
EUID
DEM1201.HRB120282

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 961/25 M-6-8
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Valeriy Metz

Gegenstand des Unternehmens

Der Kauf und Verkauf von Immobilien sowie deren Entwicklung und das Management von Immobilien und Grundstücksprojekten, einschließlich Beratungs- und Gutachtertätigkeiten, der Projektentwicklung und Projektbetreuung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marina Residence GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Valeriy Metz, ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in der Akte 810 IN 961/25 die Vergütung, die Auslagenpauschale sowie die Umsatzsteuer für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vergütung beträgt 7.000.000,00 EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält einen Bruchteil von 1/4 der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters, was als angemessen und ausreichend angesehen wird. Die Festsetzung erfolgt antragsgemäß gemäß § 63 Abs. 3 InsO sowie den §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen, beginnend mit der Zustellung oder Verkündung, sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Bei einer Entscheidung durch einen Rechtspfleger ist die befristete Erinnerung zulässig. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main, die Erinnerung bei der Geschäftsstelle im Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, einzureichen.

Originalbekanntmachung

29.08.2025

810 IN 961/25 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Marina Residence GmbH, Wellengasse 1a, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120282), vertr. d.: Valeriy Metz, (Geschäftsführer), ist am 28.08.2025 um 14:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.08.2025

Originalbekanntmachung

19.02.2026

810 IN 961/25 M-6-8 In dem Insolvenzverfahren Marina Residence GmbH, Wellengasse 1a, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120282), vertreten durch: Valeriy Metz, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 7.000.000,00 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofor...

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