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Insolvenzprofil
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Der Kauf und Verkauf von Immobilien sowie deren Entwicklung und das Management von Immobilien und Grundstücksprojekten, einschließlich Beratungs- und Gutachtertätigkeiten, der Projektentwicklung und Projektbetreuung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marina Residence GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Valeriy Metz, ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in der Akte 810 IN 961/25 die Vergütung, die Auslagenpauschale sowie die Umsatzsteuer für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Vergütung beträgt 7.000.000,00 EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält einen Bruchteil von 1/4 der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters, was als angemessen und ausreichend angesehen wird. Die Festsetzung erfolgt antragsgemäß gemäß § 63 Abs. 3 InsO sowie den §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen, beginnend mit der Zustellung oder Verkündung, sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Bei einer Entscheidung durch einen Rechtspfleger ist die befristete Erinnerung zulässig. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main, die Erinnerung bei der Geschäftsstelle im Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, einzureichen.
Originalbekanntmachung
810 IN 961/25 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Marina Residence GmbH, Wellengasse 1a, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 120282), vertr. d.: Valeriy Metz, (Geschäftsführer), ist am 28.08.2025 um 14:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
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