Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mario Dienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Friedrich-Naumann-Straße 28, 60486 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 121148
EUID
DEM1201.HRB121148
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1374/24 M-2-8
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Eliza Kryc
Adresse
Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 90 55 99 49
E-Mail
frankfurt@mtjz.de
Fax
069/ 90 55 99 55
Website
www.mtjz.de
Gegenstand des Unternehmens
Erbingung von Dienstleistungen im Bereich Facility Service, Gebäudereinigung und Winterdienst, ferner die Reinigung von Maschinen, Baulogistik, kleine Abbrucharbeiten sowie Entkernung und Entsorgung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mario Dienstleistungen GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Marian Bumbar, ist am 07.05.2025 um 10:35 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Eliza Kryc bestellt. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und die Verwaltung der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat die Bekanntmachung am 07.05.2025 verfasst.
Originalbekanntmachung
07.05.2025
810 IN 1374/24 M-12-: In dem Insolvenzverfahren Mario Dienstleistungen GmbH, Friedrich-Naumann-Straße 28, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121148),
vertreten durch:
Marian Bumbar, Friedrich-Naumann-Straße 28, 60486 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 07.05.2025 um 10:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Eliza Kryc, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 55 99 49, Fax: 069/ 90 55 99 55, E-Mail: frankfurt@mtjz.de, Internet: www.mtjz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr d...
810 IN 1374/24 M-12-: In dem Insolvenzverfahren Mario Dienstleistungen GmbH, Friedrich-Naumann-Straße 28, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121148),
vertreten durch:
Marian Bumbar, Friedrich-Naumann-Straße 28, 60486 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 07.05.2025 um 10:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Eliza Kryc, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 55 99 49, Fax: 069/ 90 55 99 55, E-Mail: frankfurt@mtjz.de, Internet: www.mtjz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 07.05.2025
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