Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
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Am 05.04.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Mark Haacke Training & Consulting GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Constance Rothamel zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 02.06.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Das weitere Verfahren 810 IN 610/24 M ist mit diesem Verfahren verbunden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, Forderungen bis zum 12.08.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 26.08.2024 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Es sind Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses sowie Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen und die Fortführung des Unternehmens möglich.
Originalbekanntmachung
810 IN 406/24 M: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mark Haacke Training & Consulting GmbH, Schrimpegasse 18, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122488), vertr. d.: Mark Haacke, Schrimpegasse 18, 60529 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 05.04.2024 um 15:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 84 06 0, Fax: 069/ 34 87 84 06 9, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.04.2024
Originalbekanntmachung
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