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Insolvenzprofil
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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Matak Arts & Entertainment UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, da keine Masse für die Kosten der Verfahrensverwaltung vorhanden ist.
Originalbekanntmachung
810 IN 577/25 M-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Matak Arts & Entertainment UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin (AG Frankfurt am Main, HRB 112841), vertr. d.: Mohsen Khajehbahrami, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.12.2025
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