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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Einbau und die Montage von Elektroninstallationen.
Das Insolvenzverfahren gegen die M.A.W. Elektro Installationen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 15.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner können bis zum 29.07.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 1094/21 M-10-7 - In dem Insolvenzverfahren M.A.W. Elektro Installationen UG (haftungsbeschränkt), Hafenstraße 37, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109052), vertreten durch: Vojislav Vujkovic, Wiesbaden, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 15.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 29.07.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.05.2024
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