Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 109052

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Insolvenzprofil

M.A.W. Elektro Installationen UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Hafenstraße 37, 60327 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 109052
EUID
DEM1201.HRB109052

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1094/21 M-10-7
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Vojislav Vujkovic
Adresse
Wiesbaden

Gegenstand des Unternehmens

Einbau und die Montage von Elektroninstallationen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren gegen die M.A.W. Elektro Installationen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 15.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner können bis zum 29.07.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt.

Originalbekanntmachung

08.05.2024

810 IN 1094/21 M-10-7 - In dem Insolvenzverfahren M.A.W. Elektro Installationen UG (haftungsbeschränkt), Hafenstraße 37, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109052), vertreten durch: Vojislav Vujkovic, Wiesbaden, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 15.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 29.07.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.05.2024

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