Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 100016

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Insolvenzprofil

Mera Fussbodensysteme GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schwalbacher Str. 52a, 65760 Eschborn
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 100016
EUID
DEM1201.HRB100016

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 631/23 M-11-7
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Nurkovic Nedzad
Adresse
Treburer Straße 1, 65451 Kelsterbach

Gegenstand des Unternehmens

Montage von Doppelböden und Hohlraumböden, das Verlegen von Parkett und Teppichboden, Bausanierung, Eisenflechten, Baudekoration und Trockenbau.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mera Fussbodensysteme GmbH ist aufgehoben worden, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war im schriftlichen Verfahren die Prüfung von bis zum 26.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen angeordnet worden. Gegen diese Forderungen konnte bis zum 09.09.2024 Widerspruch eingelegt werden. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Nedzad Nurkovic vertreten. Das Verfahren ist mit der Aufhebung am 25.03.2026 durch das Insolvenzgericht Frankfurt am Main beendet.

Originalbekanntmachung

13.06.2024

810 IN 631/23 M-11-7 - In dem Insolvenzverfahren Mera Fussbodensysteme GmbH, Schwalbacher Straße 52a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 100016), vertreten durch: Nurkovic Nedzad, Kelsterbach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 26.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.06.2024

Originalbekanntmachung

16.04.2026

810 IN 631/23 M-11-7 Das Insolvenzverfahren Mera Fussbodensysteme GmbH, Schwalbacher Straße 52a, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 100016), vertreten durch: Nurkovic Nedzad, Treburer Straße 1, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erin...

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