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Insolvenzprofil
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Verwaltung eigener Vermögenswerte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der mertus 491. GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Volker Reinhardt. Am 16.01.2024 hat das Insolvenzgericht Frankfurt am Main die Prüfung der bis zum 15.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 29.04.2024. Unangefochtene Forderungen gelten als festgestellt. Am 02.07.2025 ist eine Gläubigerversammlung anberaumt, um der Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Finanzamt Erfurt zuzustimmen. Das Finanzamt verpflichtet sich zur Zahlung von 29.736,17 EUR auf das Insolvenzsonderkonto. Ist die Versammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 261/20 M-11-7 In dem Insolvenzverfahren mertus 491. GmbH, Andreasstraße 37b-c, 99084 Erfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 113901), vertreten durch: FC Rot-Weiß Erfurt e.V. vertr.d.d. IV Herrn Rechtsanwalt Volker Reinhardt, Andreasstraße 37b-c, 99084 Erfurt, (Gesellschafter), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 02.07.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main Tagesordnung: Zustimmung zu folgendem Vergleich: Das Finanzamt Erfurt verpflichtet sich, zur Abgeltung der streitgegenständlichen Forderungen einen Betrag in Höhe von 29.736,17 EUR auf das für den Insolvenzverwalter eingerichtete Insolvenzsonderkonto zu zahlen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Frankfurt am Main, 16.06.2025
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