Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Erwerb, die Entwicklung und die Veräußerung von Grundstücken, insbesondere des Grundstückes "An der Kesselschmiede 6a-6e" in Rostock ("JV-Grundstück"), von Gebäuden und Anlagen, deren Verwaltung sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Geschäfte, insbesondere bezogen auf das für dieses Joint Venture maßgebliche JV-Grundstück.
Das Amtsgericht Darmstadt hat am 02.03.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mikro Living Rostock GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute werden angewiesen, dem Verwalter alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.