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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobile Pflege HT GmbH in Hattersheim ist anhängig. Am 24.05.2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main im Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und die Rechtsanwältin Christa Heim zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der bis zum 18.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Gläubiger, die Schuldnerin und die Insolvenzverwalterin können bis zum 01.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch erheben. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 437/24 M: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mobile Pflege HT GmbH, Rossertstraße 7, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRB 132523), vertr. d.: 1. Dr. med. Jawid Habibzada, Alt Griesheim 18, 65933 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Richard Fabio Turbi Acevedo, Rossertstraße 7, 65795 Hattersheim, (Geschäftsführer), ist am 24.05.2024 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christa Heim, Talstraße 2, D 65719 Hofheim, Tel.: 06192/ 95 46 58/59, Fax: 06192/ 95 46 60, Internet: info@kanzleiheim.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.05.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 437/24 M-5-5 In dem Insolvenzverfahren Mobile Pflege HT GmbH erhalten die Gläubiger bis zum 11.08.2025 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag der Insolvenzverwalterin schriftlich Stellung zu nehmen: Die Insolvenzverwalterin beantragt die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur gerichtlichen Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs nach § 31 Abs. 1 i.V.m. § 30 GmbHG gegen den Mitgesellschafter, Herrn Habizada, in Höhe von 11.332,50 €. Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt, § § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Der vollständige Antrag der Insolvenzverwalterin liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 17.07.2025
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