Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 104515

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Insolvenzprofil

Modus Medical GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zum Laurenburger Hof 62, 60594 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 104515
EUID
DEM1201.HRB104515

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 975/23 M-3-7
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführerin Marina Reutmann
Adresse
Erlensee

Gegenstand des Unternehmens

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Vermittlung von Arbeitnehmern im Anstellungsverhältnis, insbesondere die Personalvermittlung und Personalüberlassung von medizinischem, pflegerischem und sozialem Personal. Die Beratung von Unternehmen in Personalangelegenheiten, wie z.B. Onsite-Lösungen, Master Vendor Verträgen, sowie von Einzelpersonen in Bewerbungsangelegenheiten. Genehmungspflichtige Geschäfte werden nicht betrieben.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren gegen die Modus Medical GmbH ist anhängig. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Marina Reutmann, hat am 18.03.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 21.06.2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei aufgrund der Betriebsfortführung ein erhöhter Bruchteil von 30% der Regelsätze angewendet wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf hat die Insolvenzverwalterin die Prüfung der bis zum 30.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin können bis zum 13.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch erheben. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.

Originalbekanntmachung

19.03.2024

810 IN 975/23 M-3-7 In dem Insolvenzverfahren Modus Medical GmbH, Zum Laurenburger Hof 62, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104515), vertr. d.: Marina Reutmann, Erlensee, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 18.03.2024

Originalbekanntmachung

24.06.2024

810 IN 975/23 M-3-7 In dem Insolvenzverfahren Modus Medical GmbH, Zum Laurenburger Hof 62, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104515), vertreten durch: Marina Reutmann, Erlensee, (Geschäftsführerin), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 18.727,13 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufige Insolvenzverwalterin in Anspruch genom...

Originalbekanntmachung

06.02.2026

810 IN 975/23 M-3-7 In dem Insolvenzverfahren Modus Medical GmbH, Zum Laurenburger Hof 62, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104515), vertreten durch: Marina Reutmann, Erlensee, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 30.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.01.2026

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