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Insolvenzprofil
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Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Vermittlung von Arbeitnehmern im Anstellungsverhältnis, insbesondere die Personalvermittlung und Personalüberlassung von medizinischem, pflegerischem und sozialem Personal. Die Beratung von Unternehmen in Personalangelegenheiten, wie z.B. Onsite-Lösungen, Master Vendor Verträgen, sowie von Einzelpersonen in Bewerbungsangelegenheiten. Genehmungspflichtige Geschäfte werden nicht betrieben.
Das Insolvenzverfahren gegen die Modus Medical GmbH ist anhängig. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Marina Reutmann, hat am 18.03.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 21.06.2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei aufgrund der Betriebsfortführung ein erhöhter Bruchteil von 30% der Regelsätze angewendet wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf hat die Insolvenzverwalterin die Prüfung der bis zum 30.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin können bis zum 13.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch erheben. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 975/23 M-3-7 In dem Insolvenzverfahren Modus Medical GmbH, Zum Laurenburger Hof 62, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104515), vertr. d.: Marina Reutmann, Erlensee, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 18.03.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 975/23 M-3-7 In dem Insolvenzverfahren Modus Medical GmbH, Zum Laurenburger Hof 62, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104515), vertreten durch: Marina Reutmann, Erlensee, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 30.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.01.2026
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