Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Full-Service-Catering, insbesondere die Herstellung und die Lieferung von Betriebs- und Krankenhausverpflegung, von Speisen für betriebliche und private Veranstaltungen sowie für Privatpersonen (z.B. Essen auf Rädern), die Lieferung von Getränken sowie der Verleih und die Bereitstellung der zur Durchführung der vorstehenden Leistungen und Lieferungen erforderlichen Geräte, Ausstattungen und Mobiliar sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, wobei die Gesellschaft ihre Aktivitäten in erster Linie in Bremen ausübt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MU Catering Bremen GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 22.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 06.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 59/22 M-10-9 - In dem Insolvenzverfahren MU Catering Bremen GmbH, Helfmann-Park 2, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 75063), vertreten durch: Olaf Mauthe, Mainaschaff, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.01.2024
Originalbekanntmachung
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