Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 114686

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Insolvenzprofil

Neon Bau Partner Verwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Berner Straße 71 a, 60437 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 114686
EUID
DEM1201.HRB114686

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1073/25 N-77-
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
vorläufige Insolvenzverwalterin

Gegenstand des Unternehmens

Die Steuerung und die Übernahme von Unternehmensleistungen. Die Gesellschaft wird insbesondere durch die Stellung von Komplementärtätigkeiten einer oder mehrerer Kommanditgesellschaften tätig.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neon Bau Partner Verwaltungs GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Antragsverfahrens sind am 26.01.2026 die angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Später, am 17.03.2026, ist die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

28.01.2026

810 IN 1073/25 N-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Neon Bau Partner Verwaltungs GmbH, Berner Straße 71 a, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114686), vertr. d.: 1. Vladimiros Bertzenidis, (Geschäftsführer), sind die Sicherungsmaßnahmen am 26.01.2026 aufgehoben worden. Amtsgericht Frankfurt am Main

Originalbekanntmachung

17.03.2026

810 IN 1073/25 N-77-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neon Bau Partner Verwaltungs GmbH, Berner Straße 71 a, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114686), vertr. d.: 1. Vladimiros Bertzenidis, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.03.2026

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