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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuland + Herzer GmbH ist am 19.03.2024 im Antragsverfahren vorläufig eröffnet worden, wobei die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 31.05.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Anmeldefrist für Gläubigerforderungen endete am 12.08.2024. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen waren bis zum 26.08.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Am 10.06.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahren ist die Prüfung der bis zum 27.07.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 10.08.2026 Widerspruch erhoben werden.
Originalbekanntmachung
810 IN 322/24 N: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Neuland + Herzer GmbH, Rahmhofstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main, vertr. d.: 1. Felix Neuland, (Geschäftsführer), 2. Michael Schäfer, (Geschäftsführer), 3. Jens Jahn, (Geschäftsführer), ist am 19.03.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.03.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 322/24 N-13-8 In dem Insolvenzverfahren Neuland + Herzer GmbH, Rahmhofstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54183), vertr. d.: 1. Felix Neuland, (Geschäftsführer), 2. Michael Schäfer, (Geschäftsführer), 3. Jens Jahn, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 31.05.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.06.2024
Originalbekanntmachung
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