Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 54183

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Neuland + Herzer GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rahmhofstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 54183
EUID
DEM1201.HRB54183

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 322/24 N-17-8
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER
Person
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller
Adresse
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 34 87 920 0
E-Mail
m.obermueller@bop.legal
Fax
069/ 34 87 920 99
Website
www.bop.legal

Gegenstand des Unternehmens

Projektentwicklung und Projektberatung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neuland + Herzer GmbH ist am 19.03.2024 im Antragsverfahren vorläufig eröffnet worden, wobei die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 31.05.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Anmeldefrist für Gläubigerforderungen endete am 12.08.2024. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen waren bis zum 26.08.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Am 10.06.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Im weiteren Verfahren ist die Prüfung der bis zum 27.07.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 10.08.2026 Widerspruch erhoben werden.

Originalbekanntmachung

19.03.2024

810 IN 322/24 N: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Neuland + Herzer GmbH, Rahmhofstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main, vertr. d.: 1. Felix Neuland, (Geschäftsführer), 2. Michael Schäfer, (Geschäftsführer), 3. Jens Jahn, (Geschäftsführer), ist am 19.03.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.03.2024

Originalbekanntmachung

04.06.2024

810 IN 322/24 N: In dem Insolvenzverfahren Neuland + Herzer GmbH, Rahmhofstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54183), vertreten durch: 1. Felix Neuland, (Geschäftsführer), 2. Michael Schäfer, (Geschäftsführer), 3. Jens Jahn, (Geschäftsführer), wurde am 31.05.2024 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mit...

Originalbekanntmachung

05.06.2024

810 IN 322/24 N-13-8 Am 31.05.2024 um 11:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren Neuland + Herzer GmbH, Rahmhofstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54183), vertreten durch: 1. Felix Neuland, (Geschäftsführer), 2. Michael Schäfer, (Geschäftsführer), 3. Jens Jahn, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 12.08.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 26.08.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubi...

Originalbekanntmachung

11.06.2024

810 IN 322/24 N-13-8 In dem Insolvenzverfahren Neuland + Herzer GmbH, Rahmhofstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54183), vertr. d.: 1. Felix Neuland, (Geschäftsführer), 2. Michael Schäfer, (Geschäftsführer), 3. Jens Jahn, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 31.05.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.06.2024

Originalbekanntmachung

13.03.2026

810 IN 322/24 N-17-8 In dem Insolvenzverfahren Neuland + Herzer GmbH, Rahmhofstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 54183), vertreten durch: 1. Felix Neuland, (Geschäftsführer), 2. Michael Schäfer, (Geschäftsführer), 3. Jens Jahn, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 27.07.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfu...

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