Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Newbase GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Oederweg 52-54, 60318 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 52861
EUID
DEM1201.HRB52861
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 662/18 N-14-9
Phase
Schlussverteilung
Gegenstand des Unternehmens
Die Vertretung ausländischer Werbemedien jeder Art sowie die Durchführung und Vermittlung von Werbungen aller Art für eigene und fremde Rechnung schwerpunktmäßig in Europa, aber auch im außereuropäischen Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Newbase GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen bis zum 19.03.2024 geprüft. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen konnte bis zum 02.04.2024 Widerspruch eingelegt werden. Der Insolvenzverwalter hat Vergütung und Auslagen festgesetzt, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 225 % aufgrund der erschwerten Vermögensermittlung und der umfangreichen Konzernverflechtung gerechtfertigt war. Die maßgebliche Masse belief sich auf 921.207,70 €. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Dem Insolvenzverwalter ist für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt worden. Gläubiger konnten bis zum 09.09.2024 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Es sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen. Der Massebestand beträgt 498.861,98 €, während die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 763.222,84 € betragen.
Originalbekanntmachung
06.03.2024
810 IN 662/18 N-14-9 - In dem Insolvenzverfahren Newbase GmbH, Oederweg 52-54, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52861),
vertreten durch:
1. Dr. Carsten Brinkmeier, Panoramastrasse 14, A-9130 Pubersdorf/Österreich, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer),
2. Jörg Nürnberg, Tyronos, Sandy Lane, KT 11, 2EU Cobham, UK, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 19.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspru...
810 IN 662/18 N-14-9 - In dem Insolvenzverfahren Newbase GmbH, Oederweg 52-54, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52861),
vertreten durch:
1. Dr. Carsten Brinkmeier, Panoramastrasse 14, A-9130 Pubersdorf/Österreich, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer),
2. Jörg Nürnberg, Tyronos, Sandy Lane, KT 11, 2EU Cobham, UK, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 19.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.02.2024
Originalbekanntmachung
15.07.2024
Amtsgericht Frankfurt am Main
10.07.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 662/18 N-14-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Newbase GmbH, Oederweg 52-54, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52861),
vertreten durch:
1. Dr. Carsten Brinkmeier, Pubersdorf/Österreich, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer),
2. Jörg Nürnberg, Tyronos, Cobham, UK, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Zustellungsauslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Die durch die gerichtlichen Beschlüsse vom 21.02.2019, 26.02.2020 und 09.02.2021 festgesetzten Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen sind hierauf anzurechnen.
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 921.207,70 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xxx.
Die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der Aufarbeitung der nicht umfangreichen Buchhaltung geleisteten Mehrarbeit, die Informationsgewinnung von den im Ausland wohnhaften Geschäft...
Amtsgericht Frankfurt am Main
10.07.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 662/18 N-14-9
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Newbase GmbH, Oederweg 52-54, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52861),
vertreten durch:
1. Dr. Carsten Brinkmeier, Pubersdorf/Österreich, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer),
2. Jörg Nürnberg, Tyronos, Cobham, UK, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Zustellungsauslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Die durch die gerichtlichen Beschlüsse vom 21.02.2019, 26.02.2020 und 09.02.2021 festgesetzten Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen sind hierauf anzurechnen.
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 921.207,70 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xxx.
Die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der Aufarbeitung der nicht umfangreichen Buchhaltung geleisteten Mehrarbeit, die Informationsgewinnung von den im Ausland wohnhaften Geschäftsführern und die dadurch erschwerte Ermittlung der Vermögensgegenstände und Debitorenforderungen sowie die umfangreiche Konzernverflechtung der Gesellschaft sowie der allgemein festzustellende Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens rechtfertigen eine Erhöhung der Regelvergütung um 225 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR xxx.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
15.07.2024
810 IN 662/18 N-14-9 In dem Insolvenzverfahren Newbase GmbH, Oederweg 52-54, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52861),
vertreten durch:
1. Dr. Carsten Brinkmeier, Pubersdorf/Österreich, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer),
2. Jörg Nürnberg, Tyronos, Cobham, UK, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 09.09.2024 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlu...
810 IN 662/18 N-14-9 In dem Insolvenzverfahren Newbase GmbH, Oederweg 52-54, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52861),
vertreten durch:
1. Dr. Carsten Brinkmeier, Pubersdorf/Österreich, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer),
2. Jörg Nürnberg, Tyronos, Cobham, UK, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 09.09.2024 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 10.07.2024
Originalbekanntmachung
26.07.2024
Amtsgericht Frankfurt am Main 810 IN 662/18 N-14-5
In dem Insolvenzverfahren Newbase GmbH, Oederweg 52-54, 60318 Frankfurt am Main, betragen die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 763.222,84 €. Es ist ein Massebestand von 498.861,98 € vorhanden. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Frankfurt am Main, den 19.07.2024 Amtsgericht Insolvenzgericht Frankfurt am Main
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