Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 130464

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

NEXT IO GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ostendstrasse 79, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 130464
EUID
DEM1201.HRB130464

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1248/24 N-2-1
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Ömer Engin Karaduman
Adresse
Ostendstraße 79, 60314 Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Hard- und Softwareprodukten, Installation und Instandhaltung von Netzwerk- und Servicelösungen, Technische System- und Datenlösungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEXT IO GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung der bis zum 01.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 15.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

06.05.2026

810 IN 1248/24 N-2-1 In dem Insolvenzverfahren NEXT IO GmbH, Ostendstraße 79, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130464), vertreten durch: Ömer Engin Karaduman, Ostendstraße 79, 60314 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 04.05.2026

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