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Insolvenzprofil
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Handel sowie die Entwicklung und Vermietung von Immobilien und die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im Umfang des § 34c Gewerbeordnung. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.
Am 23.12.2025 hat die Noratis Wohnen GmbH einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren gestellt. Am 30.12.2025 wurde diese vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Eine Berichtigung vom 06.01.2026 klärte, dass kein Schutzschirmverfahren im engeren Sinne vorliegt. Am 14.01.2026 wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Am 23.03.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist entzogen. Der Antrag auf Eigenverwaltung ist zurückgenommen worden. Forderungen sind bis zum 16.04.2026 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung mit Prüfungstermin ist für den 28.05.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1947/25 N-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Noratis Wohnen GmbH, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 102252), vertr. d.: Kim Niklas Andersson, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 30.12.2025 berichtigt worden: Die vorläufige Eigenverwaltung wird nicht(!) im Schutzschirmverfahren angeordnet. Im Übrigen bleiben die Anordnungen vom 30.12.2025 unverändert. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
810 IN 1947/25 N-33-: In dem Eigenverwaltungsverfahren Noratis Wohnen GmbH, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 102252), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Geschäftsführer), hat das Gericht am 14.01.2026 um 16:15 Uhr einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. Dessen Besetzung und der Beschluss im Ganzen kann auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
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