Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 102252

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Noratis Wohnen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hauptstraße 129, 65760 Eschborn
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 102252
EUID
DEM1201.HRB102252

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1947/25 N-9-9
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
White & Case Insolvenz GbR
Person
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 36 50 69 98 0
E-Mail
akleinschmidt@whitecase.com
Fax
069/ 36 50 6998 5555

Gegenstand des Unternehmens

Handel sowie die Entwicklung und Vermietung von Immobilien und die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im Umfang des § 34c Gewerbeordnung. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 23.12.2025 hat die Noratis Wohnen GmbH einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren gestellt. Am 30.12.2025 wurde diese vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Eine Berichtigung vom 06.01.2026 klärte, dass kein Schutzschirmverfahren im engeren Sinne vorliegt. Am 14.01.2026 wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Am 23.03.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist entzogen. Der Antrag auf Eigenverwaltung ist zurückgenommen worden. Forderungen sind bis zum 16.04.2026 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung mit Prüfungstermin ist für den 28.05.2026 anberaumt.

Originalbekanntmachung

02.01.2026

810 IN 1947/25 N-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Noratis Wohnen GmbH, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 102252), vertreten durch: Kim Niklas Andersson (Geschäftsführer), hat die Antragstellerin am 23.12.2025 um 16:14 Uhr beim Insolvenzgericht einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren gestellt. Gemäß §§ 270a, 270b Abs. 1 Satz 1, 270d InsO wurde am 30.12.2025 um 16:45 Uhr die vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren angeordnet. Auf verbindlichen Vorschlag der Antragstellerin wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalte die Insolvenzmasse weiter zu verwalten und über sie zu verfügen. Der Antragstellerin wird gemäß §...

Originalbekanntmachung

06.01.2026

810 IN 1947/25 N-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Noratis Wohnen GmbH, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 102252), vertr. d.: Kim Niklas Andersson, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 30.12.2025 berichtigt worden: Die vorläufige Eigenverwaltung wird nicht(!) im Schutzschirmverfahren angeordnet. Im Übrigen bleiben die Anordnungen vom 30.12.2025 unverändert. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.01.2026

Originalbekanntmachung

15.01.2026

810 IN 1947/25 N-33-: In dem Eigenverwaltungsverfahren Noratis Wohnen GmbH, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 102252), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Geschäftsführer), hat das Gericht am 14.01.2026 um 16:15 Uhr einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt. Dessen Besetzung und der Beschluss im Ganzen kann auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.01.2026

Originalbekanntmachung

23.03.2026

810 IN 1947/25 N-33-: In dem Insolvenzverfahren Noratis Wohnen GmbH, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 102252), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Geschäftsführer), wurde am 23.03.2026 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung ...

Originalbekanntmachung

29.03.2026

810 IN 1947/25 N-9-9 - Am 23.03.2026 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Noratis Wohnen GmbH, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 102252), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 16.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden. b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO). Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor d...

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