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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOVON GmbH ist anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat am 03.06.2024 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 20.03.2024 hat das Gericht die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 27.05.2024 angeordnet, wobei Widerspruch bis zum 10.06.2024 eingelegt werden konnte. Am 14.01.2026 wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Es wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 16.03.2026 festgelegt, an dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung mangels Masse und gegen die Schlussrechnung erhoben werden müssen. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse nach § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
810 IN 991/21 N-16-9 - In dem Insolvenzverfahren NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938), vertreten durch: Laura Akdemir, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 27.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.03.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 991/21 N-16-9 In dem Insolvenzverfahren NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938), vertr. d.: Laura Akdemir, Ebereschenweg 79, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Frankfurt am Main , 03.06.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 991/21 N-16-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOVON GmbH, lt. HR: August-Schanz-Straße 27b, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118938), vertr. d.: Laura Akdemir, Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 16.03.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 14.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
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