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Das Insolvenzverfahren gegen die Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Im Rahmen des Verfahrens ist eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt, deren Vergütung, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer auf Basis einer Bemessungsgrundlage von EUR 51.323,40 festgesetzt wurden. Die Vergütung der vorläufigen Verwalterin beträgt einen Viertel der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters. Das Verfahren ist eröffnet und befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung. Das Gericht hat angeordnet, dass die bis zum 23.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Gläubigern, der Insolvenzverwalterin und der Schuldnerin steht es bis zum 07.07.2025 offen, gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch zu erheben. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1089/21 O-5-6 - In dem Insolvenzverfahren Offenbacher Wach- und Schließgesellschaft mbH, zuletzt: CargoCity Süd Geb. 532, 60549 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 117564) wird die Prüfung der bis zum 23.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 30.04.2025
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