Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen.
Am 02.05.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OGARA GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, Forderungen bis zum 14.07.2025 anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 28.07.2025 vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 13.07.2026 angesetzt worden. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Das Verfahren unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.500,00 EUR geleistet wird. Für den vorläufigen sowie den endgültigen Insolvenzverwalter sind Vergütungen und Auslagen festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
810 IN 1405/24 O-11-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OGARA GmbH, c/o HSMV - Hansen Schrotenroehr, Grafenberger Allee 337b, 40235 Düsseldorf (AG Frankfurt am Main, HRB 107907), vertr. d.: Hans-Christian Boos, Darmstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 13.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.500,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.