Vorläufige Maßnahmen Hessen HRB 123765

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

OMNIS POWER GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 123765
EUID
DEM1201.HRB123765

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1925/25 O-82-
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Kanzlei
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Person
Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg
Adresse
Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 96 37 61 130
E-Mail
frankfurt@bbl-law.com
Fax
069/ 96 37 61 145
Website
www.bbl-law.com

Gegenstand des Unternehmens

der Handel, Import und Export von Waren, insbesondere in Bezug auf erneuerbare Energien sowie andere damit zusammenhängende Geschäfts.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren gegen die OMNIS POWER GmbH ist im Antrags- bzw. Vorverfahrensstatus. Das Land Hessen, vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main, hat Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 11.03.2026 eine Postsperre angeordnet. Diese Maßnahme erfolgt auf Antrag der partiell vorläufigen Insolvenzverwalterin/Sachverständigen, um für die Gläubiger nachteilige Rechtshandlungen aufzuklären oder zu verhindern. Die Antragsgegnerin kommt ihrer Auskunftspflicht schuldhaft nicht nach und ignoriert Aufforderungen des Gerichts und der Sachverständigen. Die Gesellschaft ist an ihrer Geschäftsanschrift nicht mehr erreichbar; eine Anschrift des in China lebenden Geschäftsführers Liang Wang ist nicht bekannt. Es liegen keine Erkenntnisse zu den Vermögensverhältnissen vor. Das obstruktive Verhalten und die Unerreichbarkeit begründen den Verdacht auf Vermögensverschiebungen zum Nachteil der Gläubiger. Das Gericht hat von einer nochmaligen Anhörung abgesehen, da dies den Zweck der Maßnahme gefährden könnte. Bereits im Beschluss vom 26.01.2026 wurde auf drohende Zwangsmaßnahmen hingewiesen. Rechtsmittel können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

11.03.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 11.03.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 1925/25 O-82- B e s c h l u s s In dem Insolvenzantragsverfahren Land Hessen, vertr.d.d. Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main, - Antragsteller - g e g e n OMNIS POWER GmbH, Schumannstraße 27, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 123765), vertreten durch: Liang Wang, China, (Geschäftsführer), - Antragsgegnerin - wird für die obige Anschrift die Postsperre angeordnet. Sämtliche an die Antragsgegnerin gerichtete Postsendungen sind nur noch an die Sachverständige Rechtsanwältin Christiane Patricia Herweg, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com auszuhändigen. Von der Postsperre bleiben Sendungen des Insolvenzgerichts, der Staatsanwaltschaft, der Sachverständigen sowie die mit einem entsprechenden Ver...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.