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Insolvenzprofil
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Kauf, Verkauf, Miete (Groß- und Einzelhandel) von Partyprodukten, Kostümen, Geschenken, Feuerwerk, getrockneten Früchte und Nüssen, Getränken und Süßwaren; Dienstleistungen im Bereich der Organisation von Parties und Veranstaltungen sowie das Vermieten entsprechender Ausstattung; Fernabsatz von Partyprodukten, Kostümen, Geschenken, Feuerwerk, getrockneten Früchten und Nüssen, Getränken und Süßwaren insbesondere über das Internet; Kauf, Verkauf und Miete von Grundstücken.
Im Insolvenzverfahren der Party Fiesta Deutschland GmbH ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat angeordnet, die Prüfung der bis zum 15.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner bis zum 29.07.2024 schriftlich Widerspruch bei dem Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 77/23 P-12-6 - In dem Insolvenzverfahren Party Fiesta Deutschland GmbH, Mörfelder Landstraße 6 -8, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118421) wird die Prüfung der bis zum 15.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 29.07.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.03.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 77/23 P-5-6 In dem Insolvenzverfahren Party Fiesta Deutschland GmbH, c/o SleevesUp, Mörfelder Landstraße 6 -8, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118421) wird die Prüfung der bis zum 03.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 17.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.07.2025
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