Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 79661

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Pentz Drive Vermögensverwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 79661
EUID
DEM1201.HRB79661

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 378/20 P-3-9
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Arno Wolf
Adresse
Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon
06172/ 17 928 0
E-Mail
wolf@wolf-collegen.de
Fax
06172/ 17 928 99
Website
www.wolf-collegen.de

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung eigenen Vermögens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pentz Drive Vermögensverwaltungs GmbH ist eingeleitet. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat für den vorläufigen Insolvenzverwalter sowie für den endgültigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Arno Wolf, die Mindestvergütung sowie Auslagenpauschalen festgesetzt, da keine Masse vorhanden ist. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung wurde auf den 30.03.2026 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Verwalters erhoben werden können. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 4.300,00 EUR geleistet wird. Für die Schlussverteilung beträgt die Summe der zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 12.420,26 EUR, während der verfügbare Massebestand 0,00 EUR beträgt. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden.

Originalbekanntmachung

02.02.2026

810 IN 378/20 P-3-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pentz Drive Vermögensverwaltungs GmbH, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 79661), vertr. d.: Michael Vogt, Wiesbaden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 30.03.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 4.300,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.01.2026

Originalbekanntmachung

02.02.2026

810 IN 378/20 P-3-9 In dem Insolvenzverfahren Pentz Drive Vermögensverwaltungs GmbH, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 79661), vertreten durch: Michael Vogt, Wiesbaden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Aufgrund der nicht vorhandenen Masse des Verfahrens ist zugunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters antragsgemäß die Mindestvergütung festzusetzen. Diese beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR 1.000,00. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befriste...

Originalbekanntmachung

02.02.2026

810 IN 378/20 P-3-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pentz Drive Vermögensverwaltungs GmbH, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 79661), vertr. d.: Michael Vogt, Wiesbaden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen R...

Originalbekanntmachung

02.02.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pentz Drive Vermögensverwaltungs GmbH, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt, Geschäfts-Nr.: 810 IN 378/20 P-3-9, teile ich zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mit, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen EUR 12.420,26 beträgt. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 0,00. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie die Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen. Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.01.2026

Originalbekanntmachung

02.02.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 27.01.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 378/20 P-3-9 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pentz Drive Vermögensverwaltungs GmbH, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 79661), vertreten durch: Michael Vogt, Wiesbaden, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de festgesetzt: Vergütung EUR 1.000,00 Auslagen EUR 300,00 Umsatzsteuer EUR 247,00 Summe EUR 1.547,00 Gründe: Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegege...

Originalbekanntmachung

06.04.2026

810 IN 378/20 P-3-9 : In dem Insolvenzverfahren Pentz Drive Vermögensverwaltungs GmbH, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 79661) wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist...

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